Leistungen

Immer eine Lösung

Immobilien

Kaufverträge über Immobilien bilden einen Schwerpunkt unserer notariellen Beratungstätigkeit. Dabei kann Gegenstand des Kaufvertrages ein unbebautes Grundstück oder ein mit einem Ein- bzw. Mehrfamilienhaus bebautes Grundstück sein.   Ebenso erstellen wir Kaufverträge zu Anlageimmobilien für gewerbliche Investoren  und beraten Sie bei komplexe Portfoliotransaktionen. Ganz gleich, ob Sie sich mit dem Erwerb Ihrer Immobilie einen lang gehegten Traum erfüllen, sich für den Verkauf Ihres Familienwohnsitzes entschieden haben oder gewerbsmäßig mit Immobilien handeln, wir begleiten jeden Erwerbsvorgang unparteiisch und unabhängig von der Fertigung eines Vertragsentwurfes über die Beurkundung bis hin zur Eigentumsumschreibung. Dabei betreuen wir Sie während des Erwerbsvorgangs gegenüber Banken, Grundbuchämtern, Finanzämtern sowie sonstigen Behörden und stehen persönlich bei allen Fragen an Ihrer Seite. Ferner beraten wir Sie bei der Aufteilung von Immobilien in Wohnungs- oder Teileigentum, bei Bauträgerverträgen und im Bereich des Erbbaurechts.

Unternehmen

Am Anfang steht die richtige Geschäftsidee, gefolgt von der Existenzgründung. Bei der Wahl der geeigneten Rechtsform stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, ob Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaft. Die Rechtsform eines Unternehmens hat auf verschiedene rechtliche Aspekte erhebliche Auswirkungen, wie insbesondere die persönliche Haftung, die Organisation des Unternehmens,  Kapitalbeschaffung oder die Besteuerung des Unternehmens sowie dessen Bilanzierung. Bei der Prüfung und Auswahl der für Sie passenden Rechtsform beraten wir Sie gern und wägen Vor- und Nachteile sorgfältig für Sie und mit Ihnen gemeinsam ab. Nach der Unternehmensgründung begleiten wir Sie notariell während des gesamten Lebenszyklus Ihres Unternehmens; beispielsweise bei Kapitalerhöhungen, Satzungsänderungen, Anteilsübertragungen, Umstrukturierungen, Vorbereitung und Umsetzung der Unternehmensnachfolge sowie sämtlichen Handelsregisteranmeldungen. Darüber hinaus beraten wir Sie auch in allen Fragen der Unternehmensvorsorge bei Unfall, Todesfall oder Scheidung, damit die Existenz Ihres Unternehmens nicht gefährdet wird.

Nachlassplanung

Die Gestaltung der Vermögensnachfolge ist nicht nur geprägt von den jeweiligen individuellen und vermögensrechtlichen Lebensverhältnissen, sondern auch Ihren ganz persönlichen Wünschen. Schematische Lösungen kennt die Nachlassplanung daher nicht. Vielmehr sehen wir unsere Aufgabe darin, die für Sie passende Lösung mit den uns zur Verfügung stehenden rechtlichen Instrumenten zu finden. Im Fokus steht häufig eine sichere Überleitung des Vermögens auf die nächste Generation unter Berücksichtigung der eigenen Absicherung. Diese Ziele lassen sich nicht ausschließlich mit erbrechtlichen Instrumenten, wie einer letztwilligen Verfügung in Form des Testaments oder des Erbvertrages umsetzen. Vielmehr kann die Umsetzung Ihrer Wünsche auch in einer Vermögensübertragung unter Lebenden, wie beispielsweise bei einer Unternehmensnachfolge, liegen.

So können durch lebzeitige Gestaltungen nicht nur steuerliche Freibeträge optimal genutzt, sondern auch befriedende Maßnahmen unter Familienmitgliedern umgesetzt werden. Häufig werden die strategischen Überlegungen zeigen, dass eine interessengerechte Gestaltung und Umsetzung Ihrer Wünsche auf mehrere der zur Verfügung stehenden rechtlichen Instrumente zurückgreifen muss, sei es die Errichtung letztwilliger Verfügungen in Form eines Testamentes oder Erbvertrags flankiert von Erb- und Pflichtteilsverzichten neben lebzeitigen Übertragungsverträgen (Schenkungen), Verträgen zugunsten Dritter bis hin zur Stiftungsgründung.

Ehe & Familie

Die Begründung einer Lebensgemeinschaft, eheliche oder nichteheliche, mit gemeinsamen Kindern oder in einer Patchwork-Konstellation wirft zahlreiche rechtliche Fragen auf, wie zum Beispiel:

  1. Was geschieht mit dem beiderseitigem, was geschieht mit dem alleinigen Vermögen?
  2. Hafte ich für die Schulden meiner Partnerin bzw. meines Partners?
  3. Welche Rechten und Pflichten habe ich bezüglich gemeinsamer Kinder?
  4. Was geschieht im Falle einer Trennung?
  5. Was gilt für „internationale Ehen“?


Die Antworten auf diese Fragen fallen sehr unterschiedlich aus. Sie sind nicht nur abhängig von der Form des Zusammenlebens, sondern auch von den jeweiligen Wünschen und Vorstellungen der Partner. Einen rechtlichen Rahmen gibt es bisher nur für die Ehe. Sowohl für die Ehe als auch für andere Formen des Zusammenlebens besteht die Möglichkeit, individuelle Vereinbarungen zu treffen und selbständig passende Regelungen zu wählen.

Als Notarin bin ich nicht nur unparteiische Beraterin, sondern besitze auch die rechtliche Expertise, um eine passgenaue Lösung für Ihre Wünsche mit Ihnen gemeinsam zu entwickeln. Entsprechende notarielle Vereinbarungen können jederzeit geschlossen werden.

Möchten Eheleute vorsorgen, können sie bereits „in guten Zeiten“ mit dem Abschluss eines notariellen Ehevertrages die Rahmenbedingungen für eine Auseinandersetzung der ehelichen Lebensgemeinschaft festlegen. Auch wenn die Ehe bereits gefährdet ist und die Eheleute eine Trennung für möglich oder sehr wahrscheinlich halten, ist der Abschluss eines Ehevertrages zur Regelung der Scheidungsfolgen möglich. Im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung können sich Eheleute einvernehmlich auseinandersetzen und sich zum nachehelichen Unterhalt, dem Versorgungsausgleich, etwaigen Zugewinnausgleichsansprüchen und auch über das Sorgerecht für gemeinsame Kinder einigen – sie können zusammen festlegen, wie sie in Zukunft miteinander verfahren wollen. Zu den für Sie passenden Gestaltungsalternativen berate ich Sie gern.

Darüber hinaus bin ich bei Fragen zu Partnerschaftsverträgen, Adoption oder der Vorsorge im Todesfall Ihre Ansprechpartnerin.

Online-Verfahren

Über das offizielle Portal der Bundesnotarkammer unter online.notar.de können bestimmte notarielle Verfahren online durchgeführt werden. Für folgende Verfahren hat der Gesetzgeber die notariellen Online-Verfahren zugelassen:

  1. die Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt)
  2. Gründungsvollmachten für die Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt)
  3. einstimmige Gesellschafterbeschlüsse einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt), z.B. Satzungsänderungen und Kapitalmaßnahmen
  4. sämtliche Anmeldungen zum Gesellschaftsregister
  5. sämtliche Anmeldungen zum Genossenschaftsregister
  6. sämtliche Anmeldungen zum Handelsregister
  7. sämtliche Anmeldungen zum Partnerschaftsregister
  8. sämtliche Anmeldungen zum Vereinsregister


Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob für Ihr Vorhaben ein Online-Verfahren zulässig ist, kontaktieren Sie uns einfach vorab.

Notfallvorsorge

Einschneidende Ereignisse wie ein Unfall oder eine Krankheit können zur Folge haben, dass Sie Ihre persönlichen Angelegenheiten in rechtlicher Hinsicht nicht mehr selbst regeln können und auf die Unterstützung anderer angewiesen sind. Weder der Ehepartner noch die Angehörigen sind automatisch dazu befugt, dies für Sie zu übernehmen. Das vom Gesetzgeber mit Wirkung zum 01.01.2023 neu geschaffenen Notvertretungsrecht für Ehegatten, welches zeitlich befristet ist und nur eine Vertretung im Bereich der Gesundheitssorge ermöglicht, stellt keine umfassende Absicherung dar. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie selbst eine oder mehrere Vertrauenspersonen bestimmen, die im Ernstfall Ihre Angelegenheiten persönlicher und vermögensrechtlicher Natur erledigen. Mit einer umfassenden General- und Vorsorgevollmacht können Sie die Anordnung einer gesetzlichen Betreuung vermeiden. Wir unterstützen Sie bei der Formulierung Ihrer Wünsche sowie der Auswahl und Festlegung eines Bevollmächtigten Ihres Vertrauens. Zudem gestalten wir mit Ihnen auch Ihre Patientenverfügung, in der Sie gegenüber Ärzten und Krankenhäusern festlegen, wie Sie medizinisch versorgt werden möchten.

 

Haben Sie noch Fragen?

Mein Team und ich stehen Ihnen für alle notariellen Leistungen gerne zur Verfügung und freuen uns, Ihnen weiterhelfen zu dürfen!